Dr. Markus Gotzens

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht,
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Dr. Markus Gotzens hat nach dem Abitur in Mönchengladbach zunächst in Düsseldorf eine Lehre zum Bankkaufmann absolviert und anschließend Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und München studiert. Er promovierte 1998 mit einem berufsrechtlichen Thema an der Universität Köln.

Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des → Steuerstrafrechts und → Wirtschaftsstrafrechts tätig. Im Jahr 2000 wurde er Fachanwalt für Steuerrecht, 2003 auch Fachanwalt für Strafrecht.

Er referiert regelmäßig, insbesondere zu steuerstrafrechtlichen Themen, ist Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der Universität Augsburg und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht der Deutschen Anwaltakademie.

Schwerpunkte
→ Steuerstrafrecht
Beratung und Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere

 

  • in allen behördlichen Ermittlungsverfahren der Steuerfahndungsstellen, Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie Staatsanwaltschaften
  • bei prozessualen Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahmen, Untersuchungshaft etc.)
  • vor den strafrechtlichen Instanzgerichten (Amts- und Landgerichte)
  • in berufsrechtlichen Verfahren gegen Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc.
  • bei der steuerstrafrechtlichen Präventionsberatung (Selbstanzeigen).

→ Steuerstreitverfahren
Abgabenrechtliche Konfliktlösungen nach Betriebsprüfungen und Steuerfahndungseingriffen, im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens sowie bei Rechtsbehelfsverfahren vor Finanzämtern und Finanzgerichten

→ Wirtschaftsstrafrecht
Beratung und Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen, insbesondere in den Bereichen

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Korruptionsdelikte
  • Betrug und Untreue
  • Kapitalmarktstrafrecht.
Vita
  • Jahrgang 1967
  • Ausbildung zum Bankkaufmann
  • Jurastudium und Referendariat in Freiburg und München
  • Promotion an der Universität Köln im anwaltlichen Berufsrecht
  • Kanzlei Rückel, Trenkner & Coll. München von 1995 bis 1997
  • Rechtsanwalt in der Kanzlei Wannemacher & Partner seit 1997
Veröffentlichungen

Fachbücher / Beiträge in Fachbüchern: 

  • Tax Compliance
    Rübenstahl / Idler (Hrsg.) Verlag C.F. Müller 2018, Mitautor: Dr. Gotzens, Beitrag „Unternehmensvertretung – und Verteidigung in Steuerstrafsachen“
  • Festschrift für Imme Roxin – Zum 75. Geburtstag
    Verlag C.F. Müller 2012, ISBN 978-3-8114-3628-2, Mitautor: Dr. Gotzens, Beitrag: Tax Compliance – Fluch oder Segen für den steuerlichen Berater?“
  • Festschrift für Michael Streck – Zum 70. Geburtstag
    Verlag Dr. Otto Schmidt, 2011, ISBN 978-3-504-06044-2, Mitautor: Dr. Gotzens, Beitrag „Grenzüberschreitung im Steuerfahndungsverfahren – Effizienz vor Rechtsstaat?“
  • Steuerstrafrecht Handbuch
    6. Aufl. 2013, Wannemacher & Partner (Hrsg.), Stollfuß-Verlag Bonn/Berlin, ISBN 9787-3-08-371326-5, Mitautoren: Andrejtschitsch, Gotzens, Grötsch, Kürzinger, Lehmbruck, Seipl, L. Walischewski, D. Walischewski, Wiese u.a.
  • Steueramnestie – Chancen und Risiken auf dem Weg in die Steuerehrlichkeit
    Haufe Verlag Freiburg – Berlin – München 2004, Autoren: Gotzens/Kindshofer
  • Steuerberater-Rechtshandbuch
    Stollfuß-Verlag Bonn/Berlin, Loseblatt, ISBN 3-08-256100-4, Mitautor: Gotzens (Kapitel: Wirtschaftsstrafrecht)
  • Marketing und Management Handbuch für Rechtsanwälte
    Hartung/Römermann (Hrsg.), Verlag C.H. Beck, München 1999, Mitautor: Gotzens
  • Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer freier Berufe
    Diss. Köln 1998, Verlag Peter Lang, Frankfurt/Main, ISBN 3-631-33764-7, Autor: Gotzens

Beiträge in Fachzeitschriften:

  • Gotzens/Mayr Anmerkung zur BVerfG-Entscheidung v. 16.08.2021 zum faktischen Geschäftsführer als Täter einer Insolvenzverschleppung, wistra 2022, 69
  • Gotzens Anmerkung zur Anwendung des neuen Einziehungsrechts (BGH v. 22.03.2018), wistra 2018, 428
  • Gotzens/Firchau Anmerkung zu OLG Celle v. 06.04.2016, ZWH 2017,55
  • Gotzens „Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz – zusätzliche Pflichten für Steuerberater“, Kanzleiführung professionell, 2008, 215
  • Gotzens „BFH zur Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – eine Trendwende?“, PStR 2008, 97
  • Gotzens/Wiese Steuerstrafrechtliche Risiken bei Auslandslieferungen“, PStR 06, 151
  • Gotzens Im Spannungsfeld zwischen § 406e StPO und § 30 AO“, PStR 2006, 110
  • Gotzens/Walischewski Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 09.06.2004, 5 StR 579/03, NStZ 2005, 520
  • Gotzens Grenzüberschreitung im Steuerfahndungsverfahren – Möglichkeiten, Grenzen und Verteidigungsstrategien“ AO-StB 2005, 150
  • Gotzens Nützliche Aufwendungen und das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG“, DStR 2005, 673
  • Gotzens Letzte Frist für reuige Steuersünder“, Kanzleiführung professionell 2004, 207
  • Gotzens Letzte Hinweise zur Amnestie zum Jahresende“, PStR 2004, 268
  • Gotzens Fragen und Antworten-Katalog zur Amnestie“, PStR 2004, 209
  • Gotzens Praxisprobleme der Steueramnestie“, PStR 2004, 84
  • Gotzens Lücken und Risiken einer Amnestieerklärung“, PStR 2004, 57
  • Gotzens Straffreiheit und steuerliche Abgeltungswirkung durch wirksame Amnestieerklärung sichern“, PStR 2004, 38
  • Gotzens Hinweise zum Ausfüllen des amtlichen Vordrucks“, PStR 2004, 33
  • Gotzens Berechnung der ‚Einnahmen‘ für eine Amnestieerklärung“, PStR 2004, 12
  • Gotzens Die Steueramnestie – ein erster Überblick“, PStR 2004, 6
  • Gotzens Die ‚Steueramnestie‘ bringt neue Mandate!“, Kanzleiführung professionell 2004, 1
  • Seipl/Gotzens Die angekündigte Steueramnestie“, PStR 2003, 173
  • Gotzens/Wegner Zur Steuererklärungspflicht nach den Nemo-Tenetur-Entscheidungen des BGH“, PStR 2003, 207
  • Gotzens Mit der Steueramnestie Mandate gewinnen“, Kanzleiführung professionell 2003, 121
  • Gotzens/Wegner USt-Nachschau: Das BMF-Schreiben zu § 27b UStG“, PStR 2003,104
  • Gotzens Geldwäsche und § 370a AO: Hohes Strafbarkeitsrisiko für den Steuerberater“, Kanzleiführung professionell 2003,31
  • Gotzens/Schneider Geldwäsche durch Annahme von Strafverteidigerhonoraren?“, wistra 2002, 121
  • Gotzens/Wegner Bekämpfung von Geldwäsche und illegaler Beschäftigung“, PStR 2002, 78
  • Gotzens/Wegner Das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz: Eine erste Einschätzung“, PStR 2002, 32
  • Gotzens/Schneider Annahme von Beraterhonorar“, PStR 2001, 265
  • Gotzens Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs“, PStR 2001, 210
  • Gotzens Geldwäsche durch Strafverteidiger“, PStR 2001, 166
  • Gotzens/Heinsius Die strafrechtliche Grauzone der steuerlichen Beratung“, StBg 2000, 209
  • Gotzens/Pfordte Die Schweigepflicht von Mitarbeitern einer Anwaltskanzlei im Lichte der neuen Berufsordnung“, BRAK-Mitt. 1997, 82
  • Gotzens Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität durch das GewAufspG und dessen Konsequenzen für die Anwaltschaft“, AnwBl 1993, 206
Referenzen

Dr. Markus Gotzens wird seit vielen Jahren im → JUVE Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ in der ersten Gruppe als einer der führenden Namen im Steuerstrafrecht in Deutschland empfohlen.

„Die im Steuerstrafrecht führende Kanzlei verfügt insbes. mit Dr. Markus Gotzens über einen sehr bekannten Namen“ (JUVE Handbuch 2013/2014)

Wettbewerber schreiben ihm „ausgezeichnete Analysefähigkeiten und gute Kontakte zur Staatsanwaltschaft“ zu, teils gilt er als „Verfahrenskiller“ (JUVE Handbuch 2015/2016).

„Besonders umfangreiche Erfahrung im Steuerstrafrecht“, Dr. Markus Gotzens „liefert absolute Spitzenleistung“ (Wettbewerber im JUVE Handbuch 2017/2018)

Auch in den regelmäßig erscheinenden „Anwaltslisten“ der Fachpresse gilt Dr. Markus Gotzens als Top-Anwalt für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Das → Handelsblatt kürt einmal im Jahr „Deutschlands beste Anwälte“. In der Liste finden sich die Anwälte, die in ihren Rechtsgebieten über eine herausragende Reputation verfügen. Dr. Markus Gotzens wurde in Deutschland als einer von fünf zum Anwalt des Jahres 2018 im Bereich Wirtschaftsstrafrecht ausgezeichnet.

Der internationale Branchendienst „Best Lawyers“ hat in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt nach einer Umfrage unter Kollegen in seinem Ranking für 2019/2020 Herrn Dr. Gotzens als Anwalt des Jahres für Steuerrecht und als einen der besten Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht in Deutschland ausgezeichnet.

Das Magazin → Focus bietet in unregelmäßigen Abständen für verschiedene Rechtsgebiete eine Auswahl von Rechtsanwälten, die in der Branche einen guten Ruf genießen, und empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Markus Gotzens als Experte für Steuerstrafverteidigung und Steuerstreitführung, ausgewiesen durch häufige Empfehlungen von Kollegen und eine überdurchschnittliche Anzahl an Fachpublikationen.

Die → WirtschaftsWoche hat 2009 die besten Steuerstrafrechtler Deutschlands gekürt. Danach gehört Dr. Markus Gotzens zu den 25 besten Steuerstrafrechtlern in Deutschland; die Kanzlei Wannemacher & Partner wurde von der WirtschaftsWoche als „Top-Kanzlei“ eingestuft.

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