KANZLEI

Historie

Die Kanzlei Wannemacher & Partner wurde im Jahre 1981 vom Namensgeber Wolfgang Wannemacher gegründet. Damit war sie bundesweit eine der ersten auf den Bereich des → Steuerstrafrechts und des → Steuerstreits spezialisierten Kanzleien.

Diese Spezialisierung haben wir über die Jahre bewahrt, gepflegt und später um den Bereich des → Wirtschaftsstrafrechts erweitert.

Den Namen des Kanzleigründers, der im Jahre 2003 ausgeschieden ist, führen wir fort. Wegen ihrer nachhaltig hohen Reputation hat sich die Kanzlei Wannemacher & Partner überregional als „Marke“ etabliert.

Wir firmieren heute als Partnerschaftsgesellschaft mbB. Unsere acht Partner werden von weiteren Berufsträgern sowie wissenschaftlichen Mitarbeitern unterstützt – und natürlich von unserem Sekretariat.

Handbuch

Schon im Jahre 1986 hat die Kanzlei das Handbuch „Steuerberater und Mandant im Steuerstrafverfahren“ herausgegeben. Inzwischen trägt es den Titel „Handbuch Steuerstrafrecht“ und ist bislang in der 6. Auflage im Stollfuß-Verlag erschienen (ISBN 3-08-371326-5).

Auf mehr als 1.100 Seiten beinhaltet das Handbuch die Erfahrung und das Wissen diverser renommierter Gastautoren und unserer Kanzleiangehörigen.

Das Handbuch erläutert praxisgerecht alle Bereiche des → Steuerstrafrechts und Steuerordnungswidrigkeitenrechts. Beratungsrelevante steuerliche Problemfälle werden verständlich dargelegt und Lösungsansätze sowie Vermeidungsstrategien aufgezeigt. Die Erläuterungen werden ergänzt durch eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Abschnitte des Verfahrens. Auch die Gefahren der steuerstraf- und bußgeldrechtlichen Verantwortlichkeit des Beraters werden behandelt.

„Das Schwert des Beraters.
Es dürfte schwerfallen, eine praxisrelevante Frage zu finden, die in dem Handbuch nicht behandelt wird.“

(RA Stahl in KÖSDI 12/99 zur 4. Auflage)

Renommee

Unsere Praxiserfahrung und unser Wissen stammen aus unseren Spezialgebieten – und nur dort kommt beides konzentriert zum Einsatz: individuell, engagiert, effizient und in höchstem Maße diskret.

Die von unabhängigen Redaktionen erstellten Kanzleibewertungen sind ein Spiegelbild unseres Renommees. Die Kanzlei Wannemacher & Partner erscheint seit vielen Jahren regelmäßig in den wichtigsten Ratings und Handbüchern: Bei „Best Lawyers“, „brandeins“, „Stern“ und „FOCUS“, im „Handelsblatt“ und der „WirtschaftsWoche“ oder in den Handbüchern „Wirtschaftskanzleien“ bzw. „Kanzleien in Deutschland“.

brand eins


brandeins Auszeichnung 2020

WirtschaftsWoche


Die WirtschaftsWoche hat 2009 die besten Steuerstrafrechtler Deutschlands gekürt. Bei dem mehrstufigen Auswahlprozess kam es auf vier Kriterien an: Nachweisbare Erfolge, Erfahrung, Stärke des Kanzlei-Teams und Kostenbewusstsein.
Im Ergebnis wurde die Kanzlei Wannemacher & Partner von der WirtschaftsWoche als „Top-  Kanzlei“ eingestuft.

stern


STERN Auszeichnung 2020

JUVE Handbuch „Wirtschaftskanzleien“


Das JUVE Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ gehört zu den bedeutendsten Verzeichnissen dieser Art. Die JUVE-Redaktion bewertet jedes Jahr ca. 900 Wirtschaftskanzleien Deutschlands. Nur die Besten werden in fachspezifischen Ratinglisten erfasst.
Wannemacher & Partner wird von JUVE seit vielen Jahren als führende Kanzlei für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht empfohlen.

Focus


 

Das Magazin Focus bietet in unregelmäßigen Abständen für verschiedene Rechtsgebiete eine Auswahl von Rechtsanwälten, die in der Branche einen guten Ruf genießen. Die Focus „Anwaltsliste für Steuerrecht“ empfiehlt seit 2005 regelmäßig die Kanzlei Wannemacher & Partner für Steuerstrafverteidigung und Steuerstreitführung, ausgewiesen durch häufige Empfehlungen von Kollegen und eine überdurchschnittliche Anzahl an Fachpublikationen.
Damit zählt Wannemacher & Partner für die Redaktion von Focus zu Deutschlands besten Steuerkanzleien.

Handbuch „Kanzleien in Deutschland“


Die Nomos Verlagsgruppe gehört zu den führenden Verlagen für juristische Fachliteratur. Das Handbuch „Kanzleien in Deutschland“ benennt die Rechtsanwälte von Wannemacher & Partner als Spezialisten für Steuerstrafrecht, Steuerstreit und Wirtschaftsstrafrecht.
Das Fazit der Bewertung: „Die Kanzlei verfügt aufgrund ihrer starken Spezialisierung über ein sehr gutes Renommee und ist gut positioniert. Die Zusammenarbeit mit Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften garantiert eine hochprofessionelle Betreuung.“

Handelsblatt


 

Das Handelsblatt kürt einmal im Jahr „Deutschlands beste Anwälte“. In der Liste finden sich die Anwälte, die in ihren Rechtsgebieten über eine herausragende Reputation verfügen. Seit 2013 ist unsere Kanzlei mit dabei.
Dr. Markus Gotzens wurde in Deutschland als einer von fünf zum Anwalt des Jahres 2018 im Bereich Wirtschaftsstrafrecht ausgezeichnet.
Das vom Handelsblatt veröffentlichte Ranking beruht auf einer Umfrage des US-Verlags Best Lawyers unter Juristen, welchen Anwalt diese empfehlen würden, „wenn sie das Mandat nicht selber übernehmen könnten“.

Sprechen Sie mit uns

Unser Standort ist München, unser Engagement überregional. Im Inland arbeiten wir regelmäßig mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Bei der Lösung von grenzüberschreitenden Fällen kooperieren wir mit renommierten Anwälten im Ausland.

Adresse

Wannemacher & Partner
Rechtsanwälte mbB

Baierbrunner Straße 25
81379 München

Tel. 089 / 748 22 3 – 0
Fax 089 / 748 22 3 – 999

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Sekretariatszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 19.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 17.00 Uhr

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In dringenden Fällen wie z. B. Durchsuchung oder Verhaftung:

0157/53 69 27 58

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