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Sie
sind Arzt und machen sich nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung
Sorgen um strafrechtliche Risiken?
Ärzte gehören zu einer
besonders gefährdeten Berufsgruppe. Allein das Kassenarztrecht
bietet zahlreiche strafrechtlich relevante Stolpersteine. Wo
Gefahren lauern, klärt die Kanzlei Wannemacher & Partner
in der strafrechtlichen Präventionsberatung für Ärzte.
In den vergangenen Jahren gerieten immer wieder Ärzte wegen Abrechnungsbetrug
in das Visier der Staatsanwälte. Das Risiko lässt sich weitgehend
vermeiden. Die Präventionsberatung empfiehlt sich vor allem, wenn die
Kassenärztliche Vereinigung Wirtschaftlichkeitsprüfungen einleitet
- bei Zahnärzten geht dieser Impuls von der Kassenzahnärztliche
Vereinigung aus. Enden diese Prüfungen mit Honorarkürzungen, ist
Vorsicht geboten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt besteht die Gefahr,
dass die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Das gilt natürlich
erst recht, wenn die Wirtschaftlichkeitsprüfung Disziplinarmaßnahmen
zur Folge hat.
Eine meist unterschätzte Gefahrenquelle sind die Vergleiche
mit den Abrechnungsstellen. Die Praxis lehrt, dass die Ärzte
damit nicht aus dem Schneider sind. Denn die Vergleiche werden
mitunter in Strafverfahren vorschnell als Geständnis interpretiert.
Dieser Missbrauch lässt sich vermeiden, wenn der Vergleich
rechtlich wasserdicht ist und die wahren Hintergründe richtig
belegt.
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Wannemacher & Partner
Rechtsanwälte
Baierbrunner Straße 25
81379 München
Tel. 089 / 748 22 3 - 0
Fax 089 / 748 22 3 - 999
In dringenden Fällen wie z.B. Durchsuchung oder Verhaftung:
0172 / 318 312 7 |
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