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Sie
wollen sich angesichts eines Steuerstrafverfahrens gegen berufsrechtliche
und verwaltungsrechtliche Nebenwirkungen absichern?
Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren
erfordert in jeder Hinsicht den Blick über den Tellerrand.
So elementar die steuer- und strafrechtlichen Aspekte eines Falls
auch sind, der Verteidiger muss die möglichen Nebenwirkungen
des Strafverfahrens in anderen Rechtsgebieten im Auge behalten.
Die Rechtsanwälte von Wannemacher & Partner achten im
Sinne einer optimalen Verteidigungsstrategie stets auf die berufsrechtlichen
und verwaltungsrechtlichen Wechselwirkungen des Steuerstrafverfahrens.
Berufsrecht
Die berufsrechtlichen Nebenfolgen können im Einzelfall schwerwiegend
sein. So kann Steuerhinterziehung zur Verhängung eines Berufsverbotes
führen. Das lässt sich auch nicht durch eine präventive Selbstanzeige
verhindern.
Beamte verlieren ihren Beamtenstatus schon ab einem Jahr Freiheitsstrafe. Ähnlich
strenge Maßstäbe existieren für Freiberufler: Auch Notare,
Rechtsanwälte, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen
sich jederzeit ihres Berufs als würdig erweisen. Steuerverfehlungen
werden mit Verwarnung, Verweis, Geldbuße oder dem Ausschluss aus dem
Beruf geahndet.
Selbst Gewerbetreibende müssen mit Folgen rechnen. Ihnen droht bei steuerlicher
Unzuverlässigkeit die Gewerbeuntersagung. Gegen eine drohende Offenbarung
seiner steuerlichen Verhältnisse durch das Finanzamt kann der Gewerbetreibende
vorläufigen Rechtsschutz einlegen.
Verfall von Vermögen
Bei Zollstraftaten und der Unterschreitung von Mindestlöhnen müssen
die Täter mit einem Verfall des erzielten Vermögensvorteils rechnen.
Darüber hinaus kann das Gericht die Einziehung von Gegenständen
anordnen, die zur Tat verwendet wurden.
Hier lohnt es sich, wenn der Verteidiger die Rechtmäßigkeit der
richterlichen Anordnung unter die Lupe nimmt. Möglicherweise stellt
sich die Anordnung eines Verfalls als unbillige Härte heraus. Oder es
kommen Maßnahmen in Betracht, die nicht so einschneidend sind wie die
angedrohte Einziehung. Außerdem ist zu prüfen, ob die eingezogene
Sache Eigentum eines Dritten ist, der dann Ersatzansprüche stellen könnte.
Ausländerrecht
Ausländern droht bei Verurteilung die Ausweisung. Die Voraussetzung:
Das Urteil ist rechtskräftig und die vorsätzliche Straftat wird
mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geahndet.
Diese Bedrohung muss der Verteidiger bereits im laufenden Steuerstrafverfahren
berücksichtigen, etwa indem der Verteidiger mit den Ermittlungsbehörden
die Formulierung des Sachverhalts in einem Strafbefehl abspricht. Denkbar
sind auch Absprachen über die Teileinstellung von Vorwürfen, die
ausländerrechtlich besonders von Gewicht sind.
Passrecht / Personalausweisrecht
Soll der Mandant im Strafverfahren seinen Pass abgeben, muss sein
Anwalt prüfen, ob die Passversagung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
in Einklang steht. Diese Maßnahme ist nicht gerechtfertigt, wenn keine
Fluchtgefahr besteht oder es bei den Steuerforderungen lediglich um geringe
oder im Inland ausreichend abgesicherte Beträge geht.
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