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Sie
werden von Ihrer Bank über Aktionen der Steuerfahndung informiert?
Wenn sich Finanzbeamte in Banken über
vermögende Kapitalanleger schlau machen, müssen die
Bankkunden mit einer Kontrollmitteilung an ihr Finanzamt rechnen.
Haben Sie bei Ihren Geldgeschäften etwas zu befürchten?
Dann helfen wir Ihnen bei der Problemlösung.
Immer wieder kommt es in Banken zu Durchsuchungen durch die Steuerfahndung.
Begründet werden diese Aktionen mit dem Verdacht der Beihilfe zur
Steuerhinterziehung. In Wahrheit haben die Steuerfahnder etwas anderes
im Sinn: Sie wollen Bankkunden aufstöbern, die ihre Kapitalerträge
nicht versteuert haben.
In der Praxis sieht das Prozedere folgendermaßen aus: Die Fahnder beschlagnahmen
in der Bank Unterlagen und verschicken anschließend Kontrollmitteilungen
an die Finanzämter der jeweiligen Bankkunden. Diese müssen dann
im Einzelfall der Frage nachgehen, ob der jeweilige Steuerzahler die Kapitaleinkünfte
versteuert hat oder nicht. Bankkunden mit schlechtem Gewissen haben dann
eine letzte Chance: Sie können die verschwiegenen Kapitaleinkünfte
schnell noch mittels Selbstanzeige deklarieren und die hinterzogenen Steuern
nachzahlen. Gelingt ihnen das, bevor das Finanzamt zuschlägt, geht der
Steuersünder straffrei aus.
Die Vorwarnung der Bank sollten Kapitalanleger ernst nehmen und
sofort handeln. Eine vollständige und korrekte Selbstanzeige - denn nur diese führt
zur Straffreiheit - kostet Zeit. Immerhin lassen die Steuerfahnder den sündigen
Bankkunden in aller Regel einen gewissen Vorsprung. Dahinter steckt nüchterne
Berechnung: Wenn die Steuersünder unter den erfassten Bankkunden von
selbst die hinterzogenen Steuern nachzahlen, müssen sich die Finanzbeamten
nicht in tausenden von Fällen ins Zeug legen, um ein paar Steuersünder
herauszufinden und diesen die Steuerverkürzung nachzuweisen. Das spart
den Finanzbehörden viel Arbeit und der Staat kommt trotzdem an seinen
Anteil.
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