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Sie
werden mit einem Haftbefehl bedroht?
In diesem Fall können Sie
sich keine Fehler leisten. Sie brauchen einen erfahrenen
Rechtsanwalt, der die Strafprozessordnung beherrscht und sich
mit Hartnäckigkeit, Fingerspitzengefühl und Weitblick
für Ihre Freiheit einsetzt.
Bei einem drohenden Haftbefehl muss Ihr Verteidiger sofort die Initiative
ergreifen und das Argument einer etwaigen Flucht- und Verdunklungsgefahr
aus der Welt schaffen. Nur so lässt sich verhindern, dass der Haftbefehl
sofort vollzogen wird. Als Lösung dieses Problems bietet sich die
freiwillige Abgabe des Reisepasses an. In anderen Fällen hilft das
Angebot, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Doch Vorsicht:
Unternehmen Sie hier keinen unbedachten Schritt. Ihr Rechtsanwalt kann
aufgrund seiner Erfahrung eher einschätzen, was zur Abwehr eines Haftbefehls
zu tun ist.
Befindet sich der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft, ist
taktisch kluges Handeln gefragt. Damit der Beschuldigte wieder
auf freien Fuß kommt,
ist nicht immer eine Haftbeschwerde nötig. Unsere Erfahrung zeigt, dass
Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht oft schneller zur
Außervollzugsetzung des Haftbefehls führen als eine Haftbeschwerde.
Eine voreilige Haftbeschwerde birgt zudem ein Risiko: Ist die Begründung
zu schwach und wird die Beschwerde abgelehnt, kann sich das auf die Hauptverhandlung
negativ auswirken. Denn dort verfügt der Richter bereits über eine
richterliche Bestätigung des Tatverdachts. So eine verheerende Vorlage
lässt sich nur vermeiden, wenn der Verteidiger die Erfolgsaussichten
einer Haftbeschwerde sorgsam prüft.
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Wannemacher & Partner
Rechtsanwälte
Baierbrunner Straße 25
81379 München
Tel. 089 / 748 22 3 - 0
Fax 089 / 748 22 3 - 999
In dringenden Fällen wie z.B. Durchsuchung oder Verhaftung:
0172 / 318 312 7 |
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