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Expertenteam
Für eine Zusammenarbeit spricht die Arbeitsteilung: Während der Steuerberater die finanziellen Verhältnisse des Mandanten im günstigsten Fall seit Jahren kennt, verfügt der Rechtsanwalt über die nötige Prozesserfahrung und die erforderlichen Rechtskenntnisse. Auf diese Weise ergänzen sich die unterschiedlichen Kompetenzen der beiden Spezialisten zu einem schlagkräftigen Verteidigungsteam.
Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren ist nichts für Anfänger oder Gelegenheitsarbeiter. Neben fundierten Kenntnissen im Steuerrecht muss Ihr Rechtsbeistand das Strafrecht im Schlaf beherrschen. Neben der rechtlichen Sachkompetenz sollte Ihr Rechtsbeistand auch über Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl verfügen. Denken Sie daran: Wenn Sie vor Gericht überzeugen wollen, brauchen Sie nicht den lautesten Streithansel, sondern einen souveränen Verteidiger.
Die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Rechtsanwalt hat sich auch dort bewährt, wo es um die Prävention von Strafverfahren geht: vor Betriebsprüfungen. Der Steuerberater ist dabei der Pfadfinder, der kontinuierlich im Unternehmen Risikopotentiale aufspürt und dort zum Beispiel die Überprüfung einer steuerlich fragwürdigen Vertragskonstruktion durch einen Experten für Steuerstrafrecht anregt, bevor es zu spät ist.
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