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Sie
wollen wissen, wie Sie sich bei einer Durchsuchung verhalten
sollen?
Lassen Sie sich nicht provozieren!
Am besten Sie bleiben ruhig, schweigen sich über die Vorwürfe
aus und rufen sofort Ihren Anwalt zur Hilfe. Anschließend
sorgen wir dafür, dass die Zoll- und Steuerfahnder ihre
Kompetenzen nicht übertreten.
Routiniert
versuchen Steuerfahnder, ihren psychologischen Vorsprung bei einer
Durchsuchung auszubauen und in einen Wissensvorteil umzumünzen.
Um so wichtiger ist es, dass Sie sich gegen die Gefahren wappnen.
Quasi als Erste Hilfe für die Hausdurchsuchung finden Sie
unten eine Checkliste mit zehn Verhaltensregeln, die sich in
der Praxis bewährt haben. Unseren
Praxisratgeber können Sie sich gerne ausdrucken
und für den Fall der Fälle griffbereit aufbewahren.
Die Verhaltenstipps gewähren Ihnen auch einen Einblick in
unsere Arbeit als Rechtsanwälte. Wenn wir bedrängten
Mandanten bei einer Hausdurchsuchung Rechtsbeistand leisten, dann
achten wir gezielt auf Fehler der Steuerfahnder. Wo wir Schwachstellen
finden, setzen wir konsequent die Hebel der Strafprozessordnung
an.
Mit Erfolg, wie zum Beispiel der Beschluss
des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit dem Aktenzeichen 2
BvR 2030/04 zeigt. In diesem Fall ging es um die Frage, ob vage
Anhaltspunkte für ein Steuervergehen
und bloße Vermutungen von Finanzbeamten ausreichen, dass
ein Amtsrichter die Durchsuchung anordnen darf? Wir waren vom Gegenteil überzeugt.
Am Ende behielten wir zum Vorteil unseres Mandanten Recht.
Zur Checkliste:
„Was tun, wenn die Steuerfahnder klingeln – Erste
Hilfe für die Hausdurchsuchung“
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Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Geben
Sie nur Ihre Personalien an. Mehr nicht. Sagen Sie vor allem
nichts zum Sachverhalt. Achten Sie darauf, ob der Leiter der
Durchsuchung Sie über Ihre Recht aufklärt. Wenn nicht,
ist das ein Formfehler. |
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Rechnen Sie mit freundlichen Beamten! Unterschätzen
Sie in dieser Stresssituation nicht den eigenen Wunsch, sich
bei einer vertrauenswürdigen Person auszusprechen. Dieses
Bedürfnis wissen geschickte Steuerfahnder auszunutzen.
Das Ziel: Sie wollen den Betroffenen zu freiwilligen Aussagen
oder einem voreiligen Geständnis verleiten. |
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Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Steuerfahnder
behaupten bei Durchsuchungen gerne, der Betroffene könne
das Strafmaß beeinflussen, indem er bei der Aufklärung
mitwirke. Anderenfalls seien Nachteile zu befürchten.
Fallen Sie auf diese Lockrufe nicht herein. Sie haben das Recht
zu schweigen und das nutzen Sie bitte. |
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Rufen Sie Ihren Anwalt zur Hilfe. Ein Anruf beim Rechtsanwalt
ist Ihr gutes Recht. Im Übrigen sollten Sie höflich
darauf drängen, dass die Beamten mit der Durchsuchung
so lange warten, bis Ihr Anwalt eintrifft. Dieser kann dann
den Steuerfahndern auf die Finger schauen und deren Fehler
zu Ihrem Vorteil nutzen. |
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Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses
geben. In welcher Rolle werden Sie durchsucht: als Beschuldigter
oder als unbeteiligter Dritter? Wenn Sie der Beschuldigte sind,
wie lautet dann der Tatvorwurf? Sind Steuerart, Tatzeitraum
und Tathandlung genau benannt? Wenn diese und weitere Angaben
fehlen, ist der Durchsuchungsbeschluss angreifbar. Hier kommt
es darauf an, dass Ihr Anwalt jedes Detail genau prüft.
Eine Durchsuchung ist schon rechtswidrig, wenn der Beschluss älter
als sechs Monate ist. |
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Achten Sie auf Verjährungsfristen. Denn eine Durchsuchung
darf sich nicht auf Zeiträume beziehen, die strafrechtlich
schon verjährt sind. Trotzdem halten sich die Fahnder
nicht immer an diese Regel. Der Hintergrund: Bei normaler Steuerhinterziehung
verjährt die Straftat innerhalb von fünf Jahren,
während die Steuerpflicht erst nach zehn Jahren erlischt.
Um für die alten Zeiten wenigstens die Besteuerungsgrundlagen
herauszufinden, sucht die Steuerfahndung gerne auch nach älteren
Unterlagen. Das ist illegal mit der Folge, dass die Durchsuchung
unzulässig ist. Das gleiche gilt für eine Beschlagnahmung. |
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Kontrollieren Sie auch sonst, dass die Aktion nicht ausartet.
Der Durchsuchungsbeschluss muss einen überprüfbaren
Handlungsrahmen abstecken: Wo dürfen die Beamten suchen
und wonach? Richtet sich der Beschluss auf ganz bestimmte Unterlagen,
rücken Sie diese besser heraus. So vermeiden Sie am ehesten
Zufallsfunde. Nach diesen dürfen die Fahnder außerhalb
des Durchsuchungsbeschlusses nämlich nicht gezielt forschen. |
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Lassen Sie sich von allen Beamten die Dienstausweise zeigen.
Notieren Sie Namen, Dienststelle, Dienstbezeichnung und Telefonnummern.
Nicht alle Beamten haben die gleichen Befugnisse. Beispiel:
Staatsanwalt und Beamte der Bußgeld- und Strafsachenstelle
dürfen schon vor Ort Akten sichten. Normale Kriminalpolizisten
dürfen das nicht. |
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Solange Sie keinen Anwalt als Begleitschutz haben, sollten
Sie die Beamten genau beobachten und die Durchsuchung detailliert
protokollieren. Formfehler lassen sich dann später leichter
aufspüren. Auch Zeugen sind hilfreich. |
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Am Ende der Durchsuchung sollen Sie einen Nachweis über
die Unterlagen unterschreiben, welche die Fahnder mitnehmen
wollen. Das Formular ist tückisch. Denn Sie sollen damit
bestätigen, dass Sie die Unterlagen freiwillig herausgegeben
haben. Kreuzen Sie hier unbedingt „nein“ an. Widersprechen
Sie, dass Sie die Unterlagen freiwillig herausgeben, und bestehen
Sie auf einer Beschlagnahme. Sonst kann Ihr Anwalt die Mitnahme
der Beweismittel später kaum anfechten. |
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Wannemacher & Partner
Rechtsanwälte
Baierbrunner Straße 25
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