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Sie
suchen vor der nächsten Betriebsprüfung steuerrechtliche
Sicherheit?
Je komplizierter das Steuerrecht,
desto gefährlicher sind für Unternehmer und Manager
die rechtlichen Fallstricke. Die Frage nach strafrechtlichen
Risiken in den Büchern stellt sich vor allem vor der nächsten
Außenprüfung. Wir geben Ihnen eine Antwort, bevor
der Betriebsprüfer eintrifft.
Die Analyse von steuerrechtlichen Risikopotentialen im Unternehmen dient
der Prävention. Der Hintergrund: Wenn Betriebsprüfer bei ihrer
Arbeit vor Ort den Eindruck gewinnen, das Unternehmen könnte Steuern
verkürzt haben, schalten sie regelmäßig ihre Kollegen von
der Steuerfahndung ein. Diese Überraschungen lassen sich vermeiden.
Erste Hinweise auf steuerlich fragwürdige Konstruktionen im
Unternehmen erhalten Manager oft von ihrem Steuerberater. Bleibt
die Frage nach den strafrechtlichen Risiken. Diese im Detail zu klären,
gehört zur Expertise von Wannemacher & Partner.
Unsere Rechtsanwälte zeigen Ihnen natürlich auch, wo und wie Sie
im konkreten Fall handeln sollten. Das ist nicht zuletzt eine Frage der Verjährung.
Anderseits sprechen wir über die Chancen einer strafbefreienden
Selbstanzeige. Letztere richtig eingesetzt, schützt Sie davor, dass
es Ihr Unternehmen bei der nächsten Betriebsprüfung kalt erwischt.
Übrigens: Nicht nur Betriebsprüfer rufen die Steuerfahnder auf
den Plan. Diese schöpfen ihren Anfangsverdacht vielmehr aus ganz unterschiedlichen
Quellen. Zu den Informanten des Fiskus gehören zum Beispiel auch ehemalige
Ehepartner, Mitarbeiter oder Geschäftspartner, die sich für eine
Kränkung rächen wollen. Solche Anzeigen Dritter sind nicht zu unterschätzen.
Diese Informanten verfügen oft über ein verräterisches Insiderwissen.
Die gute Nachricht: Wer sich das Bedrohungspotential bewusst macht,
kann sich dagegen wappnen. Die Kanzlei Wannemacher & Partner hilft Ihnen dabei.
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