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Sie
vermuten, dass Steuerfahnder im Ausland nach Ihrem Vermögen
forschen?
Die Neugierde des Fiskus ist
grenzenlos. Wer die Finanzbeamten bei der Informationssuche im
Ausland stoppen möchte, muss die Verfahrensregeln für
internationale Amtshilfe und Rechtshilfe beherrschen.
Mit der Globalisierung nimmt auch das Interesse der Finanzbehörden an
den Auslandsbeziehungen von Steuerzahlern zu. Das hinterlässt bei Steuerstrafverfahren
Spuren. Seit bald 30 Jahren steigt die Zahl von Steuerstrafverfahren mit
internationalem Bezug signifikant an. Zum Glück sind den Steuerfahndern
die Hände gebunden, wenn sie jenseits der Grenzen ermitteln. Das gilt
sowohl für deutsche Behörden, die im Ausland nach Steuersündern,
Schwarzgeld oder Informationen forschen wollen, als auch für ausländische
Behörden, die ihr Informationsbedürfnis in Deutschland befriedigen
möchten.
Einfach loslegen und im Ausland auf eigene Faust fahnden, dürfen die
Ermittlungsbehörden also nicht. Wie weit die Kollegen in dem jeweiligen
Land einspringen und auf internationaler Ebene Amtshilfe oder Rechtshilfe
leisten, hängt im Einzelfall davon ab, um welches Land es sich handelt.
Erst damit steht fest, welche bilateralen oder multilateralen Staatsverträge
zu beachten sind und welche nationalen Vorschriften zur Amtshilfe und Rechtshilfe.
Die Komplexität der Angelegenheit hat für betroffene Steuerzahler
einen oft entscheidenden Vorteil: Die Fahnder kommen im Ausland nicht ohne
weiteres an die gesuchten Informationen heran. Das heißt nicht, dass
sie sich nicht darum bemühen. Wie erfolgreich sie dabei sind, hängt
nicht zuletzt davon ab, wie gut sich der betroffene Steuerzahler wehrt. Wannemacher & Partner
verfolgt im Einzelfall die folgende Strategie:
Der erste Angriffspunkt liegt im Ausland. Dort versuchen wir alle
rechtlichen Hebel in Bewegung zu setzen, um die Ermittlungen
gegen unseren Mandanten schon im Keim zu ersticken. Das erreicht
die Kanzlei Wannemacher & Partner, indem wir in allen für
deutsche Steuerzahler relevanten Ländern mit Rechtsanwälten für
Strafrecht und Steuerrecht kooperieren.
Der zweite Angriffspunkt bietet sich im Inland: Wenn die Steuerfahnder
doch einmal „Beute“ aus dem Ausland erhalten, müssen wir die
Nutzung hierzulande verhindern. Hier kommt uns die Komplexität der Verfahrensregeln
für die internationale Amtshilfe und Rechtshilfe gerade recht. Vor Gericht
spielen zum Beispiel solche Beweise keine Rolle, die sich Steuerfahnder zu
Unrecht beschafft haben.
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